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Herbst-Büchersprechstunde

Experten beraten in der Staatsbibliothek Bamberg

Date: October 25th, 2025

Time: 13:00 Uhr


Foto: Das Expertenteam der Büchersprechstunde (Foto: Staatsbibliothek Bamberg, Gerald Raab)

Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Antiquare und eine Restauratorin begutachten ihnen vorgelegte alte Bücher, helfen bei deren inhaltlicher Bestimmung und Werteinschätzung und beraten zu den Themen Aufbewahrung, Pflege und Restaurierung.

Anmeldungen zur Büchersprechstunde werden ab Montag, 6. Oktober 2025, 8:00 Uhr ausschließlich telefonisch unter 0951 95503-121 entgegengenommen.

Sie schlummern auf Dachböden, in Umzugskartons und Regalen: alte Bücher, die innerhalb der Familie weitergereicht werden, und von denen häufig nicht bekannt ist, woher sie stammen und ob sie tatsächlich wertvoll sind. Wie also steht es um die vom Großvater geerbte Bibel oder um die in Leder gebundene Goetheausgabe aus den 1920er Jahren? Lohnt sich die kostspielige Restaurierung des kaputten Einbandes? Was bedeuten die unleserlichen Einträge in Großmutters Tagebuch oder auf den Rückseiten alter Schwarz-Weiß-Fotos? Sind die alten Schätze zu teuren, gesuchten Sammlerstücken geworden oder ökonomisch gesehen eher unbedeutend?

Wenn Sie auf solche und ähnliche Fragen Antworten erhalten möchten, können Sie am Samstag, 25. Oktober 2025, von 13:00 bis 16:00 Uhr derartige Familienerbstücke unseren Expertinnen und Experten vorlegen. Bibliotheksdirektorin Prof. Dr. Bettina Wagner und ihr Stellvertreter Dr. Stefan Knoch, Gisa Hasselhuhn, die Leiterin der beiden Bamberger diözesanen Bibliotheken, die Buchrestauratorin Jessica Leitner sowie die Inhaber zweier renommierter Bamberger Buchantiquariate, Robert Lorang und Dieter Zipprich, können womöglich den einen oder anderen Schatz heben, müssen aber vielleicht auch Träume zerstören.

Die Staatsbibliothek Bamberg bietet ein- bis zweimal pro Jahr eine Büchersprechstunde an. Das Angebot ist kostenlos und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Anzahl der vorgelegten Stücke ist auf drei pro Person begrenzt. Aus rechtlichen Gründen können grundsätzlich nur unverbindliche Angaben zum Wert von Büchern gemacht werden, schriftliche Gutachten sind nicht möglich.

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